
Brandwarnanlage (DIN VDE V 0826-2)
Brandwarnanlagen sollen anwesende Personen frühzeitig vor Brandrauch und Bränden warnen und bei der effektiven Räumung des Gebäudes unterstützen. Hierzu sollen sie Brände bereits in der Entstehungsphase erkennen und die anwesenden Personen alarmieren.
Die Brandwarnanlage kommt in Gebäuden zum Einsatz, die nicht über eine Brandmeldeanlage verfügen müssen, in denen aber dennoch Menschen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit untergebracht sind.
Zusätzlich ist es möglich, eine hilfeleistende Stelle wie eine Notruf-Service-Leitstelle (NSL) über eine erkannte Brandgefahr zu informieren, welche dann gemäß vorab festgelegtem Maßnahmenplan weitere Rettungsmaßnahmen veranlassen kann.
Brandwarnanlagen können sowohl als verdrahtete als auch als funkbasierte Lösung realisiert werden. An die Übertragungswege der vernetzbaren Komponenten gelten dabei die Anforderungen nach DIN EN 54-2 bei verkabelten und nach DIN EN 54-25 bei funkbasierten Lösungen.